Berufsausübungsbewilligung: drei Fragen an David Paulou

Seit dem 1. Mai 2022 benötigen bestimmte Gesundheitsfachkräfte im Kanton Genf keine formelle Berufsausübungsbewilligung mehr, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Wer profitiert davon, welche konkreten Änderungen ergeben sich für die Betreiber und welches Signal sendet diese Lockerung an die Branche? Antworten von David Paulou, Direktor von Medicalis, einem auf die Vermittlung von Festanstellungen und temporären Einsätzen in Gesundheits- und Pflegeberufen spezialisierten Unternehmen.

David Paulou, Sie sind Direktor von Medicalis. Wer ist von der Aufhebung der formellen Bewilligungspflicht für die Berufsausübung im Kanton Genf am 1. Mai betroffen?

Das betrifft insbesondere Beschäftigte ohne Führungsfunktion, die die Berufe Psychologe/in, Krankenpfleger/in, Physiotherapeut/in, Ergotherapeut/in, Entbindungspfleger/in und Ernährungsberater/in ausüben. Für all diese Personen ist es nun nicht mehr notwendig, eine formelle Bewilligung für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Kanton zu beantragen ¬¬– damit fällt diese Sonderregelung für Genf also weg. Da jedoch für die anderen Berufsgruppen, die der Bewilligungspflicht für die Berufsausübung in der Pflege unterliegen, wie Fachangestellte Gesundheit (FaGe) und medizinische Assistent/innen, noch ein Gesetzesentwurf geprüft wird, bleibt für sie die formelle Bewilligung obligatorisch.

Welche konkreten Veränderungen bedeutet dies für die Akteure innerhalb der Branche?

In allen betroffenen Branchen und für alle Personen, die eine Ausbildung entsprechend der gesetzlichen Anforderungen nachweisen können, bedeutet dies eine erhebliche Zeitersparnis. Früher dauerte das Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der formellen Bewilligung der Berufsausübung bis zu sechs oder sieben Monate, heute beträgt die Frist etwa zwei Monate.

Wie sehen Sie diese Lockerung?

Meiner Meinung nach ist dies ein Zeichen dafür, dass sich die Politik des Problems bewusst ist, das mit dem Fachkräftemangel einhergeht. Genf reagiert auf ein Bedürfnis und sendet mit der Einführung dieses vereinfachten Verfahrens ein ermutigendes Signal an alle Angehörigen der Gesundheitsberufe. Denn jeder weiss, dass auf kantonaler und nationaler Ebene zwar Anstrengungen unternommen werden, um mehr einheimisches Pflegepersonal auszubilden, dass aber ausländische Arbeitskräfte für das reibungslose Funktionieren unserer Gesundheitseinrichtungen nach wie vor von entscheidender Bedeutung sind. Die Schweiz hat ein grosses Interesse daran, den Zugang zu ihrem Markt für die benötigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erleichtern und die Rahmenbedingungen im Gesundheitssektor zu verbessern, denn Länder wie Frankreich, Deutschland, Belgien oder Portugal unternehmen derzeit grosse Anstrengungen, um die Gesundheitsberufe aufzuwerten. Es wäre schade, wenn sich Fachkräfte aus verwaltungstechnischen Gründen von unserem Land abwenden würden.

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