Privilegien der SUVA gehören abgeschafft

Durch ihre undurchsichtige Prämienberechnung, überhöhte Reserven, schwer zu rechtfertigenden Verwaltungskosten und mangelnde Kooperation mit Kunden steht die SUVA in der Kritik. Die Interiman Group fordert den Bundesrat auf, den freien Wettbewerb angesichts einer veralteten SUVA zu genehmigen , und schlägt Wege für eine bessere Lösung vor.

Lausanne, 24. Oktober 2019 – Die SUVA weigert sich systematisch, den Verfügungen des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) nachzukommen, und verschliesst sich einem Audit durch das Eidgenössische Finanzdepartement. Sie hält übliche Standards mit Blick auf Transparenz und Rückstellungen nicht ein. Das alles offenbart ein nicht mehr zeitgemässes, dysfunktionales Modell, das auf einer ungesunden Monopolsituation basiert.

“Wir verurteilen diese unhaltbare Situation und fordern den Bundesrat in seiner unmittelbaren Verantwortung für die SUVA auf, umgehend zu handeln”, sagt Raymond Knigge, Gründer und Präsident der Interiman-Gruppe.

Exzessive Reserven von Rückstellungen – Die SUVA verfügt über Kapitalreserven von 51,8 Milliarden Franken, davon 36,28 Milliarden auf technische Rückstellungen und CHF 9,2 Milliarden auf Anlagereserven. Allein die versicherungstechnischen Rückstellungen würden den Gegenwert der im Jahr 2018 angefallenen Schäden für die nächsten 8,56 Jahre decken. Gemäss Art. 54 der Aufsichtsverordnung sind nicht mehr benötigte versicherungstechnische Rückstellungen aufzulösen, wenn sie übertrieben hoch sind.


“Mit ihren Reserven respektiert die SUVA nicht die Grundprinzipien der materiellen Übereinstimmung , der Konformität mit Unfallrisiken sowie der Gleichbehandlung”, kommentierte Raymond Knigge.

Gleiches gilt bei Rückstellungen für kurzfristige Leistungen, die auf ein Jahr begrenzt sind. Mit einer Rückstellung von CHF 8,87 Milliarden Franken für Ausgaben von CHF 2,77 Milliarden verfügt die SUVA über eine Überschussreserve von CHF 6,1 Milliarden. Mit ihr könnte sie die nächsten 3,2 Jahre abzudecken.

Undurchsichtige Prämienberechnung – “Nehmen wir das Beispiel der Interiman-Gruppe: Trotz einer Erhöhung der Lohnsumme und eines deutlichen proportionalen Rückgangs der Zahl der Arbeitsunfälle sind die Prämienkosten seit 2012 um 51,9% gestiegen. Die SUVA hat uns eine ständige und ungerechtfertigte Erhöhung ihrer Tarife auferlegt. Und trotz der Verfügungen des EVG zur Abgabe der notwendigen Erklärungen verweigert die SUVA nach wie vor eine Stellungnahme”, ergänzt Raymond Knigge.

Übermässige Verwaltungskosten – In den Jahren 2011 und 2014 hat der SUVA-Verwaltungsrat entschieden, dass die Sätze bei Arbeitsunfällen zwischen 6,75% und 12,5% und bei Nichtberufsunfällen zwischen 8,75% und 14% liegen sollen. Diese Bandbreite berücksichtigt weder den Effekt der Skaleneffizienz noch die Berechnungsmethode von Fall zu Fall, ebenso wenig wie den Anteil der Schadensfälle an der Gesamtlohnsumme.

“Seit mehr als 6 Jahren ersuchen wir die SUVA auf der Grundlage des Transparenzgesetzes, zu erläutern, wie sie Prämien, Zinsen und Verwaltungskosten berechnet, aber es wurde noch keine Antwort gegeben”, so Raymond Knigge weiter.

Alternatives Modell, das sich bewährt hat – Aufgrund der positiven Erfahrungen mit der Liberalisierung des Telefonmarktes in der Schweiz hält die Interiman Group die Öffnung des Marktes für eine erstrebenswerte Alternative. Allerdings sind bestimmte Regeln einzuhalten:

• Sicherstellung, dass die von den Mitarbeitern gezahlte Prämie die aktuellen Prämiensätze von 0,6% bis 0,9% nicht übersteigt, um die aktuelle Situation nicht zu verschlechtern;
• Festlegung und Einhaltung klarer und strenger Regeln für Governance und Transparenz;
• Anstatt viel Geld für Werbekampagnen auszugeben, was in einer Monopolsituation schwer zu rechtfertigen ist, verwendet die SUVA einen noch zu definierenden Prozentsatz der erhaltenen Prämien , um echte Präventivmassnahmen durchzuführen, die ein unabhängiges Unternehmen umsetzt.


“Die SUVA verstösst durch ihre systematische Weigerung, die Verfügungen des EVG einzuhalten, durch ihre Blockade, eine Prüfung des Eidgenössischen Finanzdepartements zuzulassen, sowie durch ihre Nichteinhaltung zufriedenstellender Transparenz- und Vorsorgestandards gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, auf dem unsere Gesetze beruhen. Das muss sich ändern”, sagt Raymond Knigge abschliessend.

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